Wie du weißt, gehören zur Deutschen Bahn* nicht nur Fern- und Regionalzüge, sondern auch die S-Bahnen in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. Obwohl in den letzten Jahren immer wieder darüber diskutiert wird, hält die Bahn bisher nichts von einem bundesweiten Verbot von Alkohol, auch, weil sie es nicht in allen Städten umsetzen kann.
Immer wieder kommt unter Bahnfahrern deshalb die Frage auf, wie die genauen Regelungen diesbezüglich aussehen. Alkoholverbot in der Deutschen Bahn gilt eben nur teilweise. Und je nachdem wie viel du unterwegs – und wie gerne du ein gutes „Tröpfchen“ auf der Fahrt genießt – können die Regelungen zum Teil schon zu Verwirrung führen.
Wir werfen einen Blick auf das Alkoholverbot bei der Bahn und geben Auskunft darüber, in welchen Städten du besonders achtsam sein solltest!
Alkoholkonsum in Fernzügen, IC und ICE
Da die Restaurantwagen oder Bordrestaurants selbst Alkohol anbieten, ist ein generelles Alkoholverbot bei diesen Zug-Typen der Bahn nicht durchsetzbar und auch nicht von allen Reisenden gewollt.
Ungewollt sind randalierende Fußballfans oder Menschen mit Wegbier, die dann je nach Stimmungslage laut grölend oder aggressiver als normal reagieren. Eine entspannte Bahnfahrt sieht für die Mitreisenden nämlich mit Sicherheit anders aus!
Für solche Fälle hat die Bahn gerade bei Events ihr Sicherheitspersonal aufgestockt, um diese Reaktionen weitestgehend zu vermeiden. Trotzdem kann auch dies nicht komplett eingedämmt werden.
Hier erkennt man als Außenstehender recht schnell, dass ein teilweises Alkoholverbot in der Bahn durchaus sinnvoll sein kann. Beispielsweise bei solchen Events. Schwer durchsetzbar bleibt es aber allemal.
Worin unterscheiden sich der IC und ICE eigentlich? Hier verraten wir es euch!
Alkoholkonsum in Regionalzügen und öffentlichen Verkehrsmitteln
Im Gegensatz zu den Fernzügen gibt es für den Alkoholkonsum auf vielen Regionalstrecken andere Regelungen. Verboten ist auf den Strecken sowohl der Konsum als auch das Mitführen geöffneter alkoholischer Getränke. Verschlossene Flaschen und Dosen sind kein Problem.
Diese Regelungen gelten nunmehr schon seit 13 Jahren in der Rheinbahn, DSW 21, BOGESTRA, HCR und der Münchner Verkehrsgesellschaft, seit 2009 im Verkehrsverbund Stuttgart, seit 2011 bei der VAG Nürnberg und der Duisburger Verkehrsgesellschaft Zum 1. Juli 2011 wurde im Hauptbahnhof Hannover ein Alkoholkonsumverbot verhängt. Ausgenommen hiervon sind jedoch weiterhin die Fähren der HADAG sowie die Züge der Nordbahn und die Züge von DB Regio.
Hinzu kommen die Züge der DB Regio AG in Niedersachsen, zu denen auch die S-Bahn und Straßenbahn in Hannover, das Harz-Weser Netz und Züge des Regionalexpress zwischen Hannover, Bremen und Norddeich und die von Bremerhaven nach Hannover und Osnabrück sowie das Expresskreuz Niedersachsen und Bremen gehören.
Weitere Verbünde schließen sich den Regelungen an
Mittlerweile sich haben die NordWestBahn, die Hamburger und Münchener S-Bahnen und die Metronom-Züge, die zwischen Niedersachsen, Bremen und Hamburg pendeln, diesem Verbot angeschlossen.
Für Berlin war und ist ein Verbot immer wieder im Gespräch, doch aufgrund der Tatsache, dass es allein 175 U-Bahnhöfe gibt, wäre eine Kontrolle personell nicht machbar, denn es kommen ja auch die S-Bahnhöfe noch dazu.
Maßgeblich ist hier das Verhalten der Menschen, wenn es ruhig bleibt, ist ein Wegbier in Ordnung, wer randaliert wird ohnehin vom Sicherheitspersonal an die frische Luft gesetzt.
Da alle diese Linien auch von Sicherheitskräften kontrolliert werden, kann dich das bei Verstößen, insbesondere vor und nach Fußballspielen, schnell 40 Euro und oder einen Platzverweis kosten. Am besten ist es für dich, sich direkt vor Ort zu informieren, wie die Regelung im entsprechenden Ort derzeit ist.
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Alkoholkonsum in öffentlichen Verkehrsmitteln
So unterschiedlich die Handhabung in den Regionalzügen ist, auch für öffentliche Verkehrsmittel gibt es keine einheitliche Regelung, es sei denn du besuchst oder wohnst in Hamburg, Nürnberg, Köln oder München.
Ein Alkoholverbot gilt ebenso in den Stadtbahnen der Stadtwerke Bonn AG (SWB) für Fahrten mit den Linien 16 und 18, während sie sich auf dem Kölner Stadtgebiet befinden.
In den U-Bahnhöfen und den Fahrzeugen der Rheinbahn ist der Alkoholkonsum verboten. Zu ihr gehören der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angehört und fast alle Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs in Düsseldorf und Meerbusch sowie des Kreises Mettmann.
Auch die Stadtbahn- Bus- und Straßenbahnlinien bis nach Neuss, Krefeld, Duisburg und Ratingen gehören dazu.
Alkoholkonsum auf den Bahnhöfen
Auf den Bahnhöfen ist Alkohol wie auch das Rauchen meist verboten. Jedoch haben manche Bahnhöfe keine generellen Einschränkungen. Zum Beispiel ist am Nürnberger Bahnhof jeweils freitags ab 20 Uhr bis Sonntag 6 Uhr sowie vor Feiertagen von 20 Uhr des vorhergehenden Tages bis 6 Uhr des nachfolgenden Tages ein Alkoholkonsumverbot gültig.
Zu anderen Zeiten wird es eher moderat gehandhabt. Wie du siehst, schützt dich auch auf dem Bahnhof nur die direkte Information vor Ort vor einem möglichen Bußgeld.
Vorab zum Alkoholverbot in der Bahn informieren – sicher ist sicher!
Da es bisher noch keine einheitlichen Regelungen für den Alkoholkonsum bei der Bahn und der angeschlossenen Verkehrsmittel für Deutschland gibt, ist es klug von dir, dich direkt vor Ort über die Gegebenheiten zu informieren. Sicher ist sicher!
Gerade, wenn du viel mit der Bahn in Deutschland unterwegs bist, können die verschiedenen Regelungen schon mal schnell durcheinandergebracht werden. Die DB-Service-Points und DB-Reisebüros vor Ort können dir sicherlich deine Fragen ganz genau beantworten.
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- Ich bin sehr zufriedenIch bin sehr zufrieden. Das Geld habe ich ohne zusätzliche Interaktionen mit dem zurück bekommen und das war das Ziel. Das kostet zwar, aber Freizeit kostet auch 🙂 Ich wurde inzwischen über den Status immer informiert um mich keine Sorgen machen zu müssen.
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- Bequem Reklamationen einreichenÄußerst bequemer Sevice, man reicht die Reklamation ein, indem man Auftragsnummer und ein paar Daten eingibt und bekommt regelmäßig Rückmeldung über den Stand der Dinge. Relativ zügig erhielt ich meine Rückzahlung, was sogar mehr war als ursprünglich in Aussicht gestellt wurde!
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- Bin zufriedenEs wäre schön wenn man jederzeit den ursprünglichen Antrag aufrufen könnte.
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- Alles superAlles super geklappt ….nicht locker gelassen und durchgesetzt. Wurde über jeden Schritt informiert und auch über jede Antwort. Sehr nett und genau .
- Reibungslose Abwicklung der Verspätung…Reibungslose Abwicklung der Verspätung und Rückvergütung der Entschädigung. Absolut empfehlenswert!
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- Leider kamen eur 150,00 weniger heraus…Leider kamen eur 150,00 weniger heraus als angekündigt. Den Unterschied finde ich schon enorm. Informationsfluss war super.
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