BahnCard von der Steuer absetzen

BahnCard 100 auf Firmenkosten – darauf gilt es zu achten

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Attraktiver Bonus für die eigenen Mitarbeiter und Gutes tun für Klima und Umwelt. Die BahnCard 100 auf Firmenkosten. Was es dabei steuertechnisch zu beachten gibt und wie Unternehmen profitieren, wenn sie auf die BahnCard setzen, klären wir im refundrebel Blog.

Vorteile der BahnCard 100 für Unternehmen

Die Klimadiskussion ist in vollem Gange. Sie bietet Unternehmen die Gelegenheit einmal selbst über ihren eigenen ökologischen Fußabdruck nachzudenken. Nicht immer müssen es Inlandsflüge zum nächsten Meeting sein.

Die Bahn ist die umweltbewusste Antwort für Unternehmen, die gerne gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten. Folgt man den Plänen der Regierung, wird sich Fliegen in Zukunft erheblich verteuern, während die Politik hingegen bestrebt ist, die Preise für Fahrscheine der Bahn zu senken.

Ein Unterschied, der sich in der eigenen Kasse niederschlägt und der bald nicht mehr zu vernachlässigen ist. Dennoch sind bei einem betrieblichen Einsatz der BahnCard einige Punkte wie folgt zu beachten.

Überlassung als Bestandteil des Arbeitslohns

Erhält der Arbeitnehmer eine BahnCard 100 zur ausschließlichen Nutzung, so liegt Sachlohn vor. Dieser ist voll steuerpflichtig. Die Steuer wird mit dem Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard 100 fällig – nicht zum Zeitpunkt der Nutzung. Eine Verteilung der zu entrichtenden Steuerlast auf die einzelnen Monate der Laufzeit ist unzulässig.

refundrebel Experte Steuerberater Patrick Findeis rät zur Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber: „Lieber die Steuer selbst übernehmen und dann mit dreißig Prozent pauschalisieren.“

Aufgrund der schleichenden Progression ist dies für den Arbeitnehmer günstiger. Für den Arbeitgeber erhöhen sich jedoch die Kosten der BahnCard 100 auf 130 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Erwerbspreis.

BahnCard verloren? So wird die Ersatz-BahnCard beantragt!

BahnCard 100 von der Steuer absetzen

Steuerfreier Reisekostenersatz

Liegt ein betriebliches Eigeninteresse vor, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard 100 überlassen, ohne dass der Arbeitgeber den Sachlohn versteuern muss – auch wenn der Arbeitnehmer die BahnCard 100 privat nutzen kann. Um das eigenbetriebliche Interesse beurteilen zu können, ist vorab eine Amortisationsprognose notwendig.

Bei einer Vollamortisation (Ersparnisse sind größer als die Kosten) liegt ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor. Dies zählt nicht als Arbeitslohn und löst somit auch keine Steuer auf Seiten des Arbeitnehmers aus. „Dies gilt in diesem Fall selbst bei einer privaten Mitnutzung der BahnCard“, fügt Steuerberater Findeis an.

Tritt entgegen der Prognose keine vollständige Amortisation ein, zum Beispiel im Krankheitsfall oder bei einer innerbetrieblichen Versetzung des entsprechenden Mitarbeiters oder der entsprechenden Mitarbeiterin, findet keine Nachversteuerung statt.

Bei einer Teilamortisation liegt indessen mit Hingabe der BahnCard ein Arbeitslohn in Höhe der dafür zu tragenden Kosten vor.

Die tatsächlich ersparten Fahrtkosten können dann monatsweise oder am Jahresende gegen den Arbeitslohn als Korrekturbetrag verrechnet werden (bis zu einer Höhe der Kosten der BahnCard 100). Der Sachlohn schmilzt mit jeder dienstlichen Fahrt ab.

Achtung! Der Arbeitgeber muss die Prognose zum Lohnkonto des Arbeitnehmers nehmen und aufbewahren.

Zugverspätung auf der letzten Dienstreise gehabt? Hier verraten wir, wem die Entschädigung in diesem Fall zusteht!

Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte

„Hier wird es etwas schwieriger“, sagt der refundrebel-Experte und weist auf die seit dem 01.01.2019 geltende Rechtslage hin. Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern steuerfrei Barzuschüsse und/oder Sachbezüge für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitstätte steuerfrei zuwenden.

Die Leistungen dürfen sich nur auf öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr beziehen! Eine Anreise per Luftverkehr ist steuerlich nicht gefördert.

Die im Volksmund als Entfernungspauschale bezeichneten Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden um die Leistung des Arbeitgebers gekürzt. „Das ist auch folgerichtig“, merkt der refundrebel Experte an: „Dem Arbeitnehmer entstehen geringere oder keine Kosten – dann kann auch bei der Steuererklärung nichts abgezogen werden.“

Barzuschüsse und/oder Sachbezüge des Arbeitgebers für Fahrten im Personennahverkehr sind ebenfalls seit dem 01.01.2019 steuerfrei. „Das ist eine sogenannte lenkungspolitische Erwägung des Gesetzgebers, mehr mit dem ÖPNV zu fahren. Und es ist eine echte Steuerbefreiung“, so refundrebel Experte Findeis.

Kann man BahnCard von der Steuer absetzen

Keine Regel ohne Ausnahmen im Steuerrecht!

Achtung! Keine Regel ohne Ausnahmen im Steuerrecht.Für Arbeitnehmer von Unternehmen der Bahngruppe gelten bei der Überlassung von Jahresnetzkarten abweichende Regelungen.

Es erscheint für den Gesetzgeber durchaus sinnvoll, hier weiter zu gehen und Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, klimaneutrales Verhalten von Arbeitnehmern steuerlich zu fördern.

Auf der einen Seite bietet sich eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen an, auf der anderen Seite können Firmen so ihren ganz eigenen Beitrag für den Klimaschutz leisten.

Gerade Unternehmen, die auf der Suche nach jungen Arbeitnehmern sind, müssen sich durch ein klares Branding von ihren Mittbewerbern um talentierte Fachkräfte auch durch das Vorleben von entsprechenden Werten absetzen. 

Für diesen Blogbeitrag bedanken wir uns bei unserem refundrebel Experten Steuerberater Patrick Bernd Findeis für seine Anmerkungen.

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So haben andere Fahrgäste refundrebel erlebt

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