Fahrgastrechte bei Streik und Streikauswirkungen

Auch bei höherer Gewalt hast du einen Anspruch – Dank an den europäischen Gerichtshof!

2013 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich Europäische Eisenbahnunternehmen nicht auf „höhere Gewalt“ berufen können (Az.: C-509/11). Folglich hast du auch bei einer Zugverspätung oder einem Zugausfall infolge von Streik, Unwetter, Personenschäden, Wildunfällen und technischen Problemeeinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Vom Warnstreik bei den Bahnunternehmen sind vor allem die Reisende betroffen. Schwacher Trost für die Betroffenen: Du hast einen Anspruch auf Entschädigung in finanzieller Form.

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Die Mitarbeiter der Bahnunternehmen streiken. Bahnstreiks führen zu einem Desaster im Zugverkehr. Verspätungen, Zugausfälle und kaum Informationen über weitere mögliche Reiseverbindungen sind Tagesthemen für die Reisenden bei einem Streik.

Welche Entschädigungen stehen mir bei einem Streik zu?

Auch in solchen Fällen stehen den Reisenden nach Artikel 16 und 32 EU-Verordnung 1371/2007 (EG) Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bahnunternehmen zu. Unser refundrebel Verkehrsexperte: „Das Bahnunternehmen hat für solche Missstände und deren Auswirkungen und Folgen zu haften.“

Streik und Warnstreiks sorgen (oftmals) für Ärgernisse insofern von Zugausfällen oder Zugverspätungen deutschlandweit, unabhängig von Fern- oder Nahverkehr. Größtenteils steht der Bahnverkehr für mehrere Tage lahm, die Anzeigetafeln sind mit „Zugausfällen“ überfüllt, nur wenige Reiseinformationen zu den nächstmöglichen Zugverbindungen sind vorhanden und oftmals kommst du verspätet an dem jeweiligen Bahnhof durch mehrere Umstiege und komplizierte Bahnverbindungen an.

Diese Bahnstreiks führen zu mehrtägigen Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr. Als Bahnkunde und Fahrgast erleidest du dabei den Zugausfall oder die Zugverspätung.

Für diese Ansammlung an Ärgernissen gibt es jedoch einen Trost: Zugausfälle und Zugverspätungen über 60 Minuten aufgrund eines Bahn- und Warnstreiks führen trotzdem zu finanziellen Entschädigungsansprüchen für Fahrgäste. Das bedeutet, dass trotz eines Streiks dir die Entschädigungsansprüche zustehen.

Was kann ich als Bahnkunde bei Streiks tun?

Du hast als Bahnkunde und Reisender die Möglichkeit dich auf deine Fahrgastrechte zu berufen und eine Erstattung zu beantragen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten erhältst du 25 Prozent Entschädigung, ab 120 Minuten 50 Prozent Entschädigung, jeweils bezogen auf den von dir bezahlten Fahrpreis für eine einfache Fahrt.

Um dein Geld zurückzufordern, kannst du bei uns kostenlos einen Erstattungsantrag stellen. Dieser dauert nur wenige Minuten.

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Bahnstreiks versetzen meist den bundesweiten Bahnverkehr lahm und führen zu einer Anhäufung von Ärgernissen, wie beispielsweise zahlreichen Zugausfällen oder Zugverspätungen, erschwerte Zugverbindungen oder kaum ausreichende Reiseinformationen über den weiteren Verlauf.

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