Zugverspätungen – Welche Ansprüche habe ich bei Zeitfahrkarten (Abonnement)?

Du besitzt eine (monatliche) Zeitkarte und erleidest oft einen Zugausfall oder eine Verspätung von über 60 Minuten?

„Nach Artikel 17 der EU-Verordnung 1371/2007 (EG) steht Fahrgästen, die eine Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, eine angemessene Entschädigung gemäß den Entschädigungsbedingungen des jeweiligen Bahnunternehmens zu.“ – so der refundrebel Vekehrsrechtsexperte.

Die Deutsche Bahn sieht in den Beförderungsbedingungen (Art. 13.1.,13.2, Stand 18.03.2019) wie folgt eine Entschädigungspauschale für Zeitfahrkarten-Inhaber vor:

Welche Ansprüche auf Entschädigung durch Zugverspätungen habe ich bei Zeitkarten?

1. Besitzer einer Zeitfahrkarte der Produktklasse IC/ICE/EC

Du besitzt eine Zeitfahrkarte der Produktklasse IC/ICE/EC und erleidest eine Zugverspätung von über 60 Minuten?

Für jede erlittene Zugverspätung von über 60 Minuten hast du als Besitzer einer Zeitfahrkarte der Produktklasse IC/ICE/EC der 2. Klasse einen Anspruch auf eine Entschädigungspauschale in Höhe von 5 €, bei einer Zeitfahrkarte der 1. Klasse beträgt die Entschädigungspauschale sogar 7,50 €.

Wir empfehlen in diesem Fall dringend, alle erlittenen Verspätungen in dem Zeitraum zu notieren, diese zu sammeln und gebündelt nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkarte bei uns online einzureichen

Beispiel: Besitzer Max Mustermann einer Zeitfahrkarte IC/ICE/EC, 2. Klasse hattest du im Monat Februar 2019 insgesamt 6 Verspätungen jeweils über 60 Minuten: 6 * 5 Euro = 30 €.

Wir empfehlen in diesem Fall, die erlittenen Verspätungen und alle notwendigen Belege zu sammeln und nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkarte gesammelt bei uns online einzureichen.

Die maximale Entschädigung beläuft sich auf 25 Prozent der gezahlten Zeitfahrkarte.

2. Besitzer einer Zeitfahrkarte der Produktklasse C

Als Besitzer einer Zeitfahrkarte der Produktklasse C (Nahverkehr), 2. Klasse, steht dir für jede erlittene Zugverspätung von über 60 Minuten eine Entschädigungspauschale in Höhe von 1,50 Euro zu, bei einer Zeitfahrkarte der 1. Klasse beträgt die Entschädigungspauschale sogar 2,25 €.

Auch hier empfehlen wir das Gleiche: erlittene Verspätungen sammeln, dokumentieren und zum Ende der Zeitfahrkarte gesammelt bei uns online einreichen.

3. Besitzer einer BahnCard 100

Als Besitzer einer BahnCard 100, 2. Klasse stehen dir gemäß Artikel 3. 10. 1 der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn für jede Zugverspätung von über 60 Minuten eine Entschädigungspauschale in Höhe von 10 € zu, bei einer BahnCard 100 der 1. Klasse beträgt die Entschädigungspauschale sogar 15 €.

Auch Zusatzkosten (Übernachtungskosten, Hotelkosten, zusätzliche Beförderungskosten), welche aufgrund der Zugverspätung oder dem Zugausfall entstanden sind, können beansprucht werden.

Die maximale Entschädigung beläuft sich auf 25 Prozent der gezahlten BahnCard 100.

Auch hier empfehlen wir: Erlittene Verspätungen sammeln, dokumentieren und zum Ende des Monats gesammelt bei uns online einreichen.

Bei Zeitfahrkarten / Abonnements und BahnCard 100 gibt es eine Entschädigungspauschale für jede erlittene Zugverspätung über 60 Minuten. Eine Regelung für einen höheren anteiligen Entschädigungsanspruch für Verspätungen über 120 Minuten liegt nicht vor.

Die oben genannten Entschädigungspauschalen betreffen nur erlittene Zugverspätungen und Zugfahrten der Deutschen Bahn.

Wie stelle ich den Antrag?

Du kannst einfach online einen Erstattungsantrag stellen. Dafür benötigst du lediglich ein Foto deiner Zeitfahrkarte. Zusätzlich benötigen wir Angaben zum Problem bzw. dem Reiseverlauf. Zuletzt benötigen wir deine Kontaktdaten und optional deine Kontoverbindung an. Online kannst du den Antrag in weniger als 2 Minuten stellen.

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