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Fahrgastrechte im Überblick – Zugverspätung, Zugausfall, Anschlusszug verpasst

Deine Fahrgastrechte auf Basis der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007.

Bei Fahrgastrechten handelt es sich um Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. Sie gelten seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009. Diese sind einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.

Die Fahrgastrechte können bis zu einem Jahr rückwirkend geltend gemacht werden und gelten auch im Falle von Streiks, Unwettern, Personenschäden und technischen Problemen.

Prüfung der Entschädigungsvoraussetzungen – die Reisekette ist entscheidend!

Der Einfluss der Reisekette auf die Fahrgastrechte!

Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.

Für die Prüfung der Entschädigungsvoraussetzungen ist die sogenannte Reisekette entscheidend. Wenn du beispielweise eine Reise von Heidelberg nach Hamburg gebucht hast und dafür eine durchgehende Fahrkarte besitzt, dann entspricht dies einer Reisekette. Es spielt dabei keine Rolle, ob du unterwegs verschiedene Eisenbahnunternehmen nutzt, solange dein Ticket für die gesamte Strecke gilt.

Du musst hier also beachten, dass jedes einzelne Ticket einen separaten und eigenständigen Beförderungsvertrag darstellt. Solltest du z.B. mehrere Fahrkarten von unterschiedlichen Bahnunternehmen für deine Reise genutzt haben, dann könnte es sein, dass deine Fahrgastrechte ausgeschlossen sind. Aber keine Sorge: wir prüfen das für dich im Einzelnen!

Wir raten jedem Reisenden deshalb dazu, die Bahnreise bei einem Bahnunternehmen mit einem Ticket geltend für die gesamte Reise zu buchen, damit nur eine einige durchgehende Reisekette vorhanden ist. Hier steht deine Chancen für eine Entschädigungszahlung im Falle von Zugausfällen und Zugverspätungen am Besten.

Höhe der Entschädigung – so viel Entschädigung steht dir bei Zugverspätungen zu!

Die Höhe deiner Entschädigung ist von mehreren Faktoren abhängig. Entschädigungsansprüche entstehen für deine Fahrt nämlich erst unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Entschädigungsansprüche erst ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde entstehen. Wichtig ist, dass die Fahrt als durchgehende Verbindung gebucht wurde. Wird die Reisekette nämlich durchbrochen, bezieht sich der Entschädigungsanspruch dann nur auf das jeweilige Ticket. Hier findest du eine kompakte Übersicht über die Regelungen zur Entschädigung.

Entschädigungsanspruch geltend machen und Entschädigung beantragen

Dein Zug hatte Verspätung? Dann ist bei dir vermeintlich ein Entschädigungsanspruch entstanden. Du kannst deinen Anspruch auf Entschädigung hier online prüfen lassen – ohne dabei das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen zu müssen. Unser Team prüft deine Verspätung individuell und verfolgt deinen Fall – im Anspruchsfall – weiter.

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Normale Fahrkarten

Vorfall Fahrpreis-Rückerstattung
Ab 60min. Verspätung 25%
Ab 120min. Verspätung 50%
Nichtantritt / Abbruch der Reise 100%
Dies gilt für alle „normalen“ Fahrkarten, die du am Schalter / Automat / Online etc. gekauft hast. Egal ob mit Bahncard 25/50 Rabatt oder nicht.
Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird der Entschädigungsbetrag entsprechend auf die Hälfte des Fahrpreises berechnet.

Zeitfahrkarten

Zu beachten sind die Regelungen hinsichtlich der Zeitkarten. Diese unterscheiden sich gegenüber denen der Einzelfahrkarten nämlich. Hier bekommst du grundsätzlich nämlich nicht mehr als 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet. Hinzu kommt, dass die Bahn Erstattungsansprüche von unter 4 Euro nicht auszahlt. Im Nahverkehr musst du also mindestens drei Verspätungen in der 2. Klasse und mindestens zwei Verspätungen in der 1. Klasse gehabt haben, bevor du dir deine Entschädigung auszahlen lassen kannst.

Fahrkartentyp 2. Klasse1. Klasse
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs 1,50€ 2,25€
Zeitfahrkarten des Fernverkehrs 5€ 7,50€
Bahncard 100 10€ 15€
Es gilt eine pauschale Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung bzw. bei Nichtantritt / Abbruch z.B. auf Grund eines Zugausfalls oder weil Sie Ihren Anschlusszug verpasst haben.
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs sind z.B. Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket oder Quer-durchs-Land-Ticket.

Weiterfahrt mit dem Taxi – so regeln deine Fahrgastrechte diesen Sonderfall

Bei einer zu erwartenden Zugverspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten (z.B. auf Grund einer Verspätung oder Zugausfall) und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hast du das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür werden dir bis maximal 80€ erstattet. Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und du den Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen kannst.

Beachten solltest du allerdings, dass dies nur für Falle gilt, in denen die Bahn kein alternatives Verkehrsmittel, wie zum Beispiel einen Bus, für deine Weiterfahrt zur Verfügung stellt. Du solltest vor der Weiterfahrt mit dem Taxi also zunächst unbedingt den Informationsschalter des jeweiligen Bahnhofs aufsuchen. Hier bekommst du in vielen Fällen nämlich entsprechende Informationen zu deiner Weiterfahrt.

Bei einer zu erwartenden Zugverspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten (z.B. auf Grund einer Verspätung oder Zugausfall) und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hast du das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen.
Die Kosten hierfür werden dir bis maximal 80€ erstattet.
Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und du den Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen kannst.

Erstattung deiner Hotelkosten – so Regeln die Fahrgastrechte diesen Sonderfall

Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dir die Kosten für eine angemessene Übernachtung erstattet. Auch für den Fall, dass du nachts an einem Bahnhof gestrandet bist, solltest du vorab aber zunächst immer versuchen den Informationsschalter am Bahnhof zu kontaktieren. Es kann nämlich sein, dass du hier ein Hotel für deine Übernachtung zugewiesen bekommst. Erst, wenn du diesen Fall abgeklärt hast, solltest du deine Übernachtung selbst organisieren.

Übernachtungskosten aufgrund einer Bahnverspätung oder eines Bahnausfalls werden typischerweise bis maximal 150€ erstattet. In Ausnahmefällen auch mehr.

Nichtantritt und Abbruch – in diesen Fällen kannst du von deiner Reise zurücktreten

Bei einer zu erwartenden Bahn Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten (z.B. auf Grund einer Verspätung oder Zugausfall) kannst du vor Fahrtantritt von deiner Reise zurücktreten bzw. die Fahrt unterwegs abbrechen und zu deinem Startbahnhof zurück- bzw. umkehren, wenn die Fahrt nach deinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist.

In diesen Fällen kannst du dir den vollen Fahrpreis erstatten lassen (100% Rückerstattung inkl. Sitzplatzreservierung). Alternativ kannst du deine Reise an einem Bahnhof auf deiner Strecke abbrechen und dir den Anteil des Fahrpreises, für den nicht genutzten Anteil, erstatten lassen.

Die Zugbindung ist in solchen Fällen aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Rückfahrt an den Startbahnhof auch mit einem teureren Ticket angetreten werden kann. Beispielsweise führst du die Rückfahrt mit einem Fernverkehrszug durch, obwohl du eigentlich nur ein Ticket für den Nahverkehr gebucht hast. Wichtig ist, dass der Fahrpreis bzw. der „Zuschlag“ für das teurere Ticket zunächst von dir gezahlt werden muss. Die Kosten für die Rückfahrt bekommst du im Nachhinein allerdings zu 100% erstattet.

Welche Regelungen gelten bei Bahnstreiks?

Die Aufhebung der Zugbindung gilt auch in Fällen von Bahnstreiks. Streiken die Mitarbeiter der Bahn und kommt es dadurch zu einer Verspätung von mehr als 20 Minuten, kannst du mit einem Zug deiner Wahl weiterverfahren. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass dein Zug komplett ausfällt. In beiden Fällen wird die Zugbindung deines gebuchten Tickets nämlich automatisch aufgehoben.

Wichtig ist auch im Fall von Bahnstreiks, dass du den Aufpreis für dein neues Ticket zunächst aus eigener Tasche zahlen musst. Auch hier bekommst du den Zuschlag für das teure Ticket nämlich erst im Nachhinein erstattet.

Reservierter Sitzplatz nicht verfügbar – auch hier gibt es 100% Rückerstattung

Wenn du einen Sitzplatz gebucht hast und dieser auf Grund von Bahnverschulden nicht zur Verfügung stand, dann hast du einen Anspruch auf 100% Rückerstattung deiner Reservierungskosten.

Typische Beispiele für Bahnverschulden sind u.a. Wagen wurde nicht bereitgestellt, deine reservierten Plätze waren nicht vorhanden oder nicht nutzbar, deine reservierten Plätze konnten wegen Zugverspätung/Anschlussverlust nicht genutzt werden.

Das Fahrgastrechte-Formular der Bahn – der Weg zu deiner Erstattung

Über das Fahrgastrechte-Formular der Bahn kann der eigene Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden. Hierzu muss das Formular zunächst ausgedruckt und komplett ausgefüllt werden. Außerdem empfiehlt es sich, die Verspätung durch das Personal der Bahn bestätigen zu lassen. Dem Formular werden etwaige Belege beigelegt, bevor es direkt in einem DB Reisezentrum abgegeben oder per Post an das Service Fahrgastrechte abgegeben wird. Die Adresse des Servicecenters lautet:

DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Reicht man das Fahrgastrechte-Formular, samt der für der den Einzelfall benötigten Dokumente beim DB Reisezentrum ein, bekommt man die zustehende Entschädigungssumme direkt per Gutschein oder als Geldbetrag erstattet. Ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten.

Fahrgastrechte-Formular online einreichen – so sparst du Zeit und Nerven!

Wem das Ausdrucken und Ausfüllen des Fahrgastrechte-Formulars zu umständlich ist, der kann das Ganze auch über unser Online-Antragsformular abwickeln. Hier kannst du in weniger als 2 Minuten überprüfen, ob für Verspätungen, die bei dir in den letzten 365 Tagen vorkamen, ein Anspruch auf Erstattung entstanden ist.

Entsteht hier ein Anspruch auf Erstattung, wird der Fall automatisch von unserem Team weitergereicht und vor allem weiterverfolgt. So kommst du auch ohne das Fahrgastrechte-Formular der Bahn zu deiner Entschädigung!

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Muss ich mir die Verspätung bestätigen lassen?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Anspruch auf Entschädigung ohne Bestätigung seitens der Bahn – bspw. durch einen Schaffner – automatisch entfällt. Dies ist so allerdings nicht richtig. Die Bestätigung durch das Bahnpersonal kann den Prozess zwar beschleunigen, da die Dokumente beim Einreichen so von Beginn an komplett sind.

Allerdings ist es in Einzelfällen schlicht und ergreifend nicht möglich, sich seine Verspätung bestätigen zu lassen. In diesen Fällen kannst du dich auf die Datenbank der Bahn verlassen. Hier werden neben den Abfahrts- und Ankunftszeiten natürlich auch die Verspätungen dokumentiert. Dies spart dir Zeit und Nerven!

Ausfall der 1. Klasse – ein Fall, den deine Fahrgastrechte nicht Regeln!

Die Wagen der 1. Klasse standen nicht zur Verfügung und du musstest in der 2. Klasse reisen? In diesem Fall hast du ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn du ein Ticket der 1. Klasse gebucht hast, du aber in der 2. Klasse reisen musstest. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn die Wagen der 1. Klasse gestrichen wurden, weil das Bahnunternehmen einen Ersatzzug gestellt hat.

Dieser Anspruch ist leider nicht gesetzlich geregelt. Allerdings finden sich in den vertraglichen Beförderungsbedingungen der Bahnunternehmen häufig entsprechende Klauseln, die dir einen Anspruch auf Entschädigung einräumen. Wir prüfen dies natürlich für dich!

Die Entschädigungshöhe ist abhängig von deiner Ticketart und vom Bahnunternehmen. Teilweise bekommst du eine pauschale Entschädigung zugesprochen und teilweise wird dir die Differenz zur 2. Klasse gutgeschrieben.

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