Jetzt neu: Kostenlose Verspätungsvorhersage für deine nächste Bahnfahrt!
Der Geschäftstermin steht, es ist mal wieder an der Zeit sich auf einer Messe zu präsentieren oder ein wichtiges Meeting wartet in der Firmenzentrale.
Nur wie hinkommen?
Immer mehr Unternehmen reisen mit der Bahn zu ihren Terminen.
Alles passt, nur die Bahn macht nicht mit und es stellt sich die Frage, wem auf Dienstreisen bei Verspätungen und Zugausfällen anfallende Entschädigungen zustehen?
Dem Dienstherrn oder den Dienstreisenden, die direkt von den im Bahnbetrieb aufkommenden Strapazen betroffen sind.
Im refundrebel Blog geben wir Auskunft über die Rechtslage und was es auf einer Dienstreise im Entschädigungsfall zu beachten gilt.
Auch bei Zugverspätungen auf Dienstreisen lohnt sich ein Blick in die Fahrgastrechte
Wie bei privaten Reisen gilt auch auf Dienstreisen die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte.
Das heißt, bei einer Verspätung von ein bis zwei Stunden steht dem Fahrgast eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises eines Einzelfahrscheins zu.
Bei einer Verspätung von einer Dauer ab zwei Stunden steht dem Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises eines Einzelfahrscheins zu.
Beides gilt sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr.
Diese Fahrgastrechte gewährleisten demnach bei Verspätung dem einzelnen Fahrgast eine entsprechende Ausgleichszahlung und das Fahrgastrechteformular der Bahn spricht in seiner Aussage ausdrücklich Kunden und Kundinnen an.
Spezialfall „Dienstreise“ – wer ist in diesem Fall eigentlich der Kunde?
Bei Dienstreisen ist daher offen, wer nun mit den einzelnen Begriffen gemeint ist?
Das Unternehmen selbst, für das eine Dienstreise getätigt wird und das die Fahrkarte zahlt oder der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin, welche die Dienstreise schlussendlich antreten?
Stand jetzt liegt vom Bundesarbeitsgericht zu dieser Frage kein endgültiges Urteil vor.
Abzuraten ist auf jeden Fall davon, die Entschädigung auf einem privaten Konto anzunehmen ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Zumal in manchen Firmen für derartige Fälle eine Richtlinie vorliegt, die das weitere Vorgehen regelt.
Bei Beschäftigungen, die ein hohes Reiseaufkommen mit sich bringen, sind solche Begebenheiten häufig in einer Reiserichtlinie vermerkt.
Regelt der Arbeitsvertrag den Fall „Zugverspätung auf Dienstreisen?“ oder greift die EU-Verordnung EG 1371/2007?
In anderen Fällen finden sich dazu Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag.
Wie refundrebel Experte Steuerberater Patrick Bernd Findeis erklärt, sieht die EU-Verordnung EG 1371/2007 den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin als Empfänger der Auszahlung einer Entschädigung vor.
„Die EU Verordnung besagt, dass Zahlungen im Verspätungsfall eher eine Leistung für körperlich und seelisch erlittene Beeinträchtigungen während der Reise sind; keine Erstattungen auf den Fahrpreis.“, so Steuerberater Findeis.
Zudem fügt er an: „Darunter fallen neben Geld auch andere Formen von Vergütungen oder Entschädigungen, wie Gutscheine oder Naturalleistungen, beispielsweise Mahlzeiten, Kaffee, Kaltgetränke etc.“
Liegt also keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor, ist im Fall einer Zugverspätung oder eines Zugausfall der später anfallende Ausgleich – in welcher Form auch immer – an den Reisenden auszuzahlen oder zu entrichten.
„Immerhin stand der Reisende wartend auf dem Bahnsteig oder war im Zug schwitzend oder frierend“, sagt refundrebel Experte Findeis.
Anders liegt der Fall, wie schon erwähnt, wenn eine entsprechende und gemeinsam getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.
Eine Vereinbarung dieser Art kann zwar im Vorfeld den Umgang mit Entschädigungszahlungen klären, dennoch sind hier einige Sachverhalte zu beachten.
Gab es während der Zugverspätung auf der Dienstreise „außergewöhnliche Unannehmlichkeiten“?
Nach den üblichen Maßstäben entscheiden die erlittenen Umstände während der Dienstreise über die Frage, wer die Ausgleichszahlung – trotz Arbeitsvereinbarung – erhält.
Hat ein Zug lediglich eine „gewöhnliche“ Verspätung oder fällt aus, greift der in der Vereinbarung niedergeschriebene Wortlaut.
Anders gestaltet sich die Lage bei besonderen Unannehmlichkeiten, die der Dienstreisende auf der Bahnfahrt erleidet.
Beispiele dafür sind im Sommer eine defekte Klimaanlage und somit wenig erträgliche Hitze.
Oder umgekehrt eine ausgefallene Heizung im Winter, was ebenfalls nicht gerade zu einer angenehmen Temperatur im Zug beiträgt.
Diese Umstände zählen als „außergewöhnlich“ und werden rechtlich eher als persönliches Leid gewertet; im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Verspätung.
Entsprechend würden hier Entschädigungen eher dem Reisenden als dem Arbeitgeber zustehen.
Übrigens: Bahnentschädigungen können bis zu einem Jahr nach der eigentlichen Verspätung geltend gemacht werden! Mehr zu diesem Thema liest du in diesem Beitrag!
Liegt ein Anspruch auf Erstattung oder ein Anspruch auf Entschädigung vor? Ein kleiner, jedoch feiner Unterschied!
Derzeit existieren hierzu keine höchstrichterlichen Urteilsverkündungen.
„Deshalb sehe ich solche Fälle auch als Anspruch auf Entschädigung, da sie auf persönlich erlittene Unbill beruhen“, vermerkt refundrebel Experte Steuerberater Findeis.
Davon unterscheiden sie sich von Fällen, die eine Ausgleichszahlung nach sich ziehen, wenn die Bahn eine Leistung gar nicht erbringt, wie bei einem vollständigen Zugausfall. Denn wenn eine Reise gar nicht erst angetreten wurde spricht man von einer Erstattung.
Steuerberater Findeis weist darauf hin, dass es für Dienstreisende einen Unterschied ausmacht, ob eine Erstattung oder eine Entschädigung vorliegen.
„Trete ich eine Reise von vorneherein nicht an, weil die Verspätung schon so immens ist, dass die Reise keinen Sinn mehr für mich hat, bekomme ich den gesamten Fahrpreis zurück. Diese Erstattung steht dem zu, der den Fahrpreis wirtschaftlich getragen hat, da die Vereinbarung vor Beginn der Beförderung aufgehoben wurde.“, erklärt er den Sachverhalt.
Unser refundrebel Fazit – vorab gemeinsam eine Lösung für Zugverspätungen auf Dienstreisen finden
Dienstreisen mit der Bahn sind nicht immer ganz einfach. Weder für den Arbeitgeber, noch für den Arbeitnehmer.
Ein abschließendes Gesamturteil vom Bundesarbeitsgericht steht bisher aus und es gibt derzeit ebenso keinen Hinweis auf eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage.
Anhaltspunkte liefern bis dato EU-Verordnungen, insbesondere Verordnung EG 1371/2007.
Wir empfehlen daher sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vor Antritt einer Dienstreise zusammen für den Fall der Fälle – und der ist bei der Bahn eher der Regelfall – an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten und übereinkommend festzulegen, wem eine Rückzahlung aus einer Erstattung oder Entschädigung vollends zukommt.
Für diesen Blogbeitrag bedanken wir uns bei unserem refundrebel Experten Steuerberater Patrick Bernd Findeis für seine Anmerkungen.
So haben andere Fahrgäste refundrebel erlebt
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- Top serviceTop service, hat wunderar geklappt, kompensation fuer verspaeteten zug mit anschlussverbindungen nicht erwischt hab ich erhalten 🙂 danke!
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- Zügig, unkompliziert und bequem – das Gegenteil der DBDie Bahn kann es so nicht
- Klare Empfehlung!Der Service von war sehr gut, nach mehreren Ablehnungen der Bahn wurde es immer weiter versucht. Ohne refundrebel hätte ich es nicht geschafft das gesamte Geld für meine chaotische Bahnfahrt zurückzubekommen! Auf diese Weise war es für mich komplett stressfrei, klare Empfehlung!
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- Sehr effektive, einfache Lösung zum Geltendmachen von ReiseentschädigungenSehr effektive, einfache Lösung Entschädigungszahlungen für Bahnfahrten anzufordern. 99 Cent Gebühr pro Antrag bei 5€ Erstattungssumme erachte ich als absolut angemessen. Außer dem einreichen der nötigen Informationen wie Zugnummer, planmäßigen Reisezeiten und der Tickets muss man als Verbraucher absolut nichts weiter tun. RefundRebel übernimmt alle weiteren Maßnahmen und löst bei Erfolg die Auszahlung aus.In meinem Fall waren auch bisher alle Anträge erfolgreich.
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- Hat super geklappt!!!Hat super geklappt!!!Habe alles Geld von der "Bahn" zurück erhalten. Hätte mich nicht selbst damit rumärgern wollen (Zug ausgefallen, Sitzplatzreservierung verfallen, Corona-Zeit, mit dem Auto gefahren, Parkhaus erstattet bekommen,…) Top Job gemacht! Weiter so!
- Ich war am Anfang skeptischIch war am Anfang skeptisch, bin aber inzwischen mit der Abwicklung meiner Reklamation und der damit verbundenen Zuverlässigkeit (.. keine Nachfragen erforderlich, Zwischeninformationen zur Bearbeitung erhalten) überzeugt worden.Danke!
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- Schnelle Bearbeitung und ÜberweisungSchnelle Bearbeitung und Überweisung. Wenn das Unternehmen wächst, wird die Provision vielleicht auch kleiner und dann wird es noch besser. 😉
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- Bin vollstes zufriedenBin vollstens zufrieden, hätte nicht gedacht dass ich meine Verspätung noch bezahlt bekomme!Super ServiceViele Grüße D. Winter
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- Große HilfeEs war für mich eine große Hilfe und Erleichterung, dass sich refundrebell um dieses Problem der Erstattung gekümmert hat. Ich hätte es einfach dabei belassen und den Drops geschluckt und die Fahrtkosten gezahlt, da ich weiß, dass diese Bemühungen Unmengen an Zeit schlucken. Diese Sucherei in Fahrplänen etc. und Schreiben an die DB haben Sie mir abgenommen. Ich brauchte lediglich meine Fahrscheine in einen Umschlag packen mit einem von Ihnen vorgefertigten Brief. Vielen lieben Dank dafür…. das Geld ist, glaube ich, da… habe noch nicht geschaut (keine Zeit .:))Jedenfalls, habe ich Ihre Dienste weiter empfohlen.Liebe GrüßeG.Schröer
- Alles hat reibungslos geklapptAlles hat reibungslos geklappt, gute Kommunikation
- Hat geklapptHat geklappt, etwas ärgerlich ist natürlich die Provision, aber so sind die Regeln.
- Absolut problemlos und einfachAbsolut problemlos und einfach
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- Sehr hilfreiches PortalSehr hilfreiches Portal
- Hat super geklapptObwohl man etwas warten muss, hat es prima geklappt!
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- Hat problemlos und schnell funktioniertHat problemlos und schnell funktioniert
- Einfache und problemlose RückerstattungHabe eine Verspätung durch die Bahn erstatten lassen. Nach einem Monat habe ich das Geld auf meinem Konto erhalten, ohne den bürokratischen Aufwand wenn ich es selbst gemacht hätte. Danke!
- Alles superDauert einen Moment, aber hat alles geklappt 🙂
- Einfach und problemlosEinfach und problemlos
- Alles superAlles super Etwas lange gewartet aber das lag an der Bahn Mal wieder
- super schnell und unkonventionellsuper schnell und unkonventionell
- Erstklassig!Sehr guter Service, wer bei der Bahn schon einmal Verspätungsformulare ausgefüllt hat weiß diesen sehr zu schätzen!
- Ich bin sehr zufriedenIch bin sehr zufrieden. Das Geld habe ich ohne zusätzliche Interaktionen mit dem zurück bekommen und das war das Ziel. Das kostet zwar, aber Freizeit kostet auch 🙂 Ich wurde inzwischen über den Status immer informiert um mich keine Sorgen machen zu müssen.
- Rumdum zufrieden!Es hat alles gut und zuverlässig geklappt.
- Top Service 👌🏼 ohne das generve mit…Top Service 👌🏼 ohne das generve mit der Bahn selber Kontakt aufzunehmen! Unpünktlich ist bei der Bahn tägliche Realität. Ihr nehmt mir wirklich kostbare Zeit und Geduld. Ab sofort seit ihr meine erste Adresse! 👍🏼 Klasse! Ausnahmslos zu empfehlen
- Sehr guter SupportSehr guter Support ohne dass man sich selbst um Themen der Reisekostenrückerstattung kümmern muss.
- Bestens!Super service, besten dank!
- Ich habe meine Erstattung in circa 4…Ich habe meine Erstattung in circa 4 Wochen bekommen .. 👍
- Bequem Reklamationen einreichenÄußerst bequemer Sevice, man reicht die Reklamation ein, indem man Auftragsnummer und ein paar Daten eingibt und bekommt regelmäßig Rückmeldung über den Stand der Dinge. Relativ zügig erhielt ich meine Rückzahlung, was sogar mehr war als ursprünglich in Aussicht gestellt wurde!
- Hat mir sehr geholfenDank refundrebel wurde mir ein Teil meiner Kosten wiedererstattet. Sehr kompetenter Service.
- FairFair! Immer wieder gerne, trotz Wartezeit von einem Monat.
- War einfach und unkompliziert.War einfach und unkompliziert.
- Schnelle RückmeldungenSchnelle Rückmeldungen zu den einzelnen Phasen der Bearbeitung.
- Alles sehr transparent und…Alles sehr transparent und einfach.danke!!
- Schnelle und unkomplizierte AbwicklungSchnelle und unkomplizierte Abwicklung, garantierte Auszahlung (bei Anspruch!), alles digital – top.Provision nicht gerade gering, aber Geschäft muss sich ja auch lohnen.Empfehlenswert!
- Bin zufriedenEs wäre schön wenn man jederzeit den ursprünglichen Antrag aufrufen könnte.
- Endlich Geld von der Bahn zurück!Endlich Geld von der Bahn zurück!
- DankeDanke, hat alles super geklappt!
- Perfekt!Nach Zugausfall und Verspätungen einfach nur die Daten an refundrebel gegeben. Die Abwicklung dauert zwar, wurde aber perfekt geklärt. Als Privatperson hat man gegenüber der Bahn keine Chance! Eins plus für refundrebel!
- SUuuuuper alles geklappt :-)))) Hätte…SUuuuuper alles geklappt :-)))) Hätte ich nicht mit gerechnet Vielen Dank!!!
- Alles war sehr korrekt!Alles war sehr korrekt!! Ich empfehle Ihnen!!
- Sogar ein SupersparpreisticketHat sogar ein Supersparpreisticket der Bahn rück abgewickelt.
- Ich war sehr zufrieden mit der…Ich war sehr zufrieden mit der Abwicklung. Es gab auch eine kurze Zwischenprüfung, das es noch dauert.Alles gut.
- Alles superAlles super geklappt ….nicht locker gelassen und durchgesetzt. Wurde über jeden Schritt informiert und auch über jede Antwort. Sehr nett und genau .
- Reibungslose Abwicklung der Verspätung…Reibungslose Abwicklung der Verspätung und Rückvergütung der Entschädigung. Absolut empfehlenswert!
- Alles bestensAlles bestens – schneller Flow – erfolgreiche Auszahlung
- Sehr einfache AbwicklungSehr einfache Abwicklung. Schnelle und zuverlässige Bearbeitung.
- Leider kamen eur 150,00 weniger heraus…Leider kamen eur 150,00 weniger heraus als angekündigt. Den Unterschied finde ich schon enorm. Informationsfluss war super.
- Funktioniert sehr problemlos und zügige…Funktioniert sehr problemlos und zügige Abwicklung.