Neuer Service: Verspätungsvorhersage
Kostenlose Verspätungsvorhersage für deine nächste Bahnfahrt – jetzt ausprobieren.
Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass dein Zug zu spät am Zielbahnhof ankommt – oder es gar nicht bis dorthin schafft. Im Normalfall gibt es einen technischen Defekt bei der Bahn. Im Extremfall wütet mal wieder ein Sturm durch Deutschland und der Zugverkehr wird komplett „lahmgelegt“.
Wenn du solch ein Szenario in der Vergangenheit bereits mitmachen durftest, dann weißt du, welche Frage sich die meisten Bahnfahrer in dieser Situation stellen, nämlich „Wie geht’s nun weiter?!“.
Es gibt mit Sicherheit angenehmere Situationen für dich, als mitten in der Nacht, an einem leeren Bahnsteig zu stehen. Was die Wenigsten wissen ist, dass die Bahn dir in solchen Fällen unter Umständen die Weiterfahrt per Taxi bezahlt.
So brauchst du die Nacht nicht in einem Hotel in der Nähe deines aktuellen Standorts zu verbringen. Stattdessen kannst du dich bei einer Verspätung von einem Taxi zu deinem ursprünglichen Ziel befördern lassen.
Allerdings geht das nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Taxi bei Zugverspätung – auf diese Voraussetzung kommt es an!
Viele Bahnfahrer buchen und nutzen kurzerhand ein Taxi auf eigene Faust. Hier ist allerdings Vorsicht geboten denn die Regelungen geben hier ein paar Voraussetzungen vor. Wenn diese nicht eingehalten werden, wird das Taxi u.U. hinterher nicht erstattet.
Aus diesem Grund lohnt sich ein genauer Blick auf deine Fahrgastrechte. Du brauchst tatsächlich noch nicht mal das Taxi „vorstrecken“ in manchen Situationen. Wann genau? Die Bahnunternehmen ermöglichen dir deine Weiterfahrt mit einem Taxigutschein in einem der zwei folgenden Situationen.
Situation A:
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- Die planmäßige Ankunftszeit deines Zuges liegt zwischen 0 und 5 Uhr
und
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- Dein Zug hat eine zu erwartende Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof
ODER
Situation B:
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- Dein Zug fällt aus und es handelt sich bei dem Zug um die letzte, fahrplanmäßige Verbindung für den Tag
und
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- Der von dir angepeilte Zielbahnhof kann ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr vor 24 Uhr erreicht werden
Wenn einer dieser beiden Voraussetzungen vorliegt bekommst du in der Regel einen Taxigutschein.
Beachten solltest du hierbei unbedingt, dass die Bahn bei Verspätungen in vielen Fällen selbst alternative Verkehrsmittel organisiert. Diese haben grundsätzlich Vorrang vor einem Taxigutschein oder deiner selbstorganisierten Taxifahrt.
Wenn also das Bahnunternehmen ein alternatives Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und du ein Taxi auf eigene Faust buchst und nutzt, dann werden dir die Kosten für deine Fahrt mit dem Taxi nicht erstattet!
In jedem Fall solltest du dich also zunächst immer mit der Informationsstelle am jeweiligen Bahnhof in Verbindung setzen, bevor du deine eigene Fahrt organisierst. Sonst bleibst du auf den Kosten für deine Taxifahrt sitzen!
Was tun, wenn der Informationsschalter der Bahn bereits geschlossen ist?
Am Bahnhof angekommen suchst du optimaler Weise den kürzesten Weg zum Informationsschalter. Doch was tun, wenn dieser bereits geschlossen hat? Einfach Ruhe bewahren!
Denn auch in diesem Fall ist die Weiterfahrt mit dem Taxi für dich problemlos möglich. Sogar ohne Taxigutschein der Bahn!
Allerdings wird dir in diesem Moment nichts anderes übrigbleiben als das Geld für deine Taxifahrt aus eigener Tasche vorzustrecken. Auch hier unbedingt deine Taxi-Quittung gut aufbewahren! Diese kannst du zusammen mit deinem Entschädigungsantrag einreichen.
Was tun, wenn der Informationsschalter der Bahn bereits geschlossen ist?
Stichwort „Erstattung“: die maximale Erstattungssumme für deine Taxifahrt ist von der Bahn nach obenhin gedeckelt! So bekommst du maximal 120 € pro Person von der Bahn erstattet.
Hier zeigen sich manche Bahnunternehmen kulant und erstatten in besonderen Situationen auch mal mehr als 80 Euro. Aus diesem Grund prüfe immer deinen individuellen Anspruch bei refundrebel.
Der Unterschied zwischen „pro Person“ und „pro Taxi“ ist extrem wichtig. Denn wenn ihr bspw. zu zweit im Taxi unterwegs seid, verdoppelt sich damit automatisch eure Gesamtsumme für die jeweilige Taxifahrt.
Wichtig ist, dass du nach deiner Fahrt nicht nur die Taxi-Quittung, sondern auch dein Reiseticket gut aufbewahrst.
Bei der Durchsetzung deiner Entschädigungsansprüche brauchst du nämlich beides. Du kannst also einfach deine Belege im Anschluss an deine Fahrt zusammen mit dem Erstattungsantrag einreichen.
Ohne diese Belege zahlen die Bahnunternehmen oft keine Erstattung an dich. Also ganz wichtig: Denke an deine Tickets und Quittungen.
Gibt es noch eine weitere Möglichkeit an mein Ziel zu kommen?
Obwohl jeden Tag circa sieben Millionen Menschen mit der Bahn fahren, kennen nur wenige die eigenen Fahrgastrechte im Detail!
So wissen viele zum Beispiel nicht, dass du auch eine Entschädigung bekommst, wenn dich ein Freund oder Familienmitglied mit dem Auto abholt.
Zunächst gelten auch hier die oben genannten zwei Situationen. Wenn diese gegeben sind gilt es auch hier zuerst nach einem angebotenen alternativen Verkehrsmittel des Bahnunternehmens oder nach einem Taxigutschein zu fragen.
Falls diese nicht gegeben sind, kannst du dich mit einem privaten Pkw abholen lassen. Wichtig hierbei: Die kürzeste Strecke zum ursprünglichen Zielort ist mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattungsfähig.
Über das Taxi oder den privaten PKW hinaus hast du weitere umfangreiche Fahrgastrechte!
In der Praxis wird es selten vorkommen, dass du mitten in der Nacht an einem Bahnhof “strandest”.
Durchaus häufiger wird es vorkommen, dass dein Zug tagsüber Verspätung hat.
Umso besser ist es für dich, dass du auch in diesen Fällen einen Anspruch auf Entschädigung hast.
Bei Zugverspätungen kannst du dir im Einzelfall nämlich bis zu 100% deines Ticketpreises erstatten lassen! Die Höhe der Entschädigung ist dabei von vielen Faktoren abhängig, kann im Kern allerdings wie folgt für Einzelfahrscheine im Nah- und Fernverkehr zusammengefasst werden:
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- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort bekommst du eine Entschädigung von 25% des Fahrpreises
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- Ab 120 Minuten Verspätung am Zielort bekommst du eine Entschädigung von 50% des Fahrpreises
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- Und bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielort bekommst du sogar 100% des Fahrpreises zurückerstattet
Zum Verständnis – Abbruch deiner Reise bedeutet
Du fährst los und während deiner Reise stellt sich heraus, dass deine Verspätung am Zielort voraussichtlich 60 Minuten oder mehr beträgt. Daraufhin fährst du mit einem Zug gleicher Preisklasse (dafür brauchst du kein gesondertes Ticket) wieder zu deinem Startbahnhof zurück.
In diesem Fall bekommst du 100% deines Fahrpreises erstattet.
Das folgende Video erklärt dies genauer:
Deine Fahrgastrechte kannst du übrigens auch bis zu einem Jahr rückwirkend geltend machen.
Hattest du im letzten Jahr Verspätungen, die du noch nicht geltend gemacht hast?